Aktuelle Verbote und Genehmigungspflichten beim Handel mit Drittländern
Nachdem in der Oktoberausgabe im Titelthema der EU-Binnenhandel mit seinen exportkontrollrechtlichen Bindungen dargestellt wurde, geht es in diesem Beitrag um den Warenverkehr, der über die Grenzen der EU hinaus- geht. Die exportkontrollrechtlichen Einschränkungen sind hier gravierender, weil keine Warenverkehrsfreiheit besteht wie beim Binnenhandel. Die Kern- themen der Exportkontrolle − Personenkontrolle, Güterkontrolle, Länder- kontrolle und mitunter auch die Frage nach dem Verwendungszweck der Güter beim Verwender − müssen auch hier bearbeitet werden.