Was hat das mit Exportkontrolle zu tun?

Unternehmen, die ihren ausländischen Partnern Technologie zur Verfügung stellen, stehen organisatorisch vor besonderen Herausforderungen, um die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften zu gewährleisten. Aus Sicht der staatlichen Behörden spielt es nämlich für die Bewertung des Risikopotenzials, welches mit Dual-Use-Gütern verbunden ist, keine Rolle, ob diese Güter in körperlicher Form, also als Waren, ausgeführt werden oder ob die zur Herstellung oder Veränderung einer Ware benötigte Technologie unkörperlich in das Ausland transferiert wird.